Sonntag, 15. September 2013
Dringende Empfehlungen zur Eindämmung des klerikalen Machtmissbrauchs in den christlichen Kirchen
Kein Mensch sollte seinen Lebensunterhalt allein durch Predigen und Seelsorge verdienen dürfen. Wer Prediger oder Seelsorger werden will, sollte zunächst als selbstständiger Kleinunternehmer tätig sein. Außerdem sollte er/sie möglichst eine theologische Ausbildung oder zumindest ein sehr gutes spirituelles Wissen besitzen. Die Tätigkeit als Prediger oder Seelsorger sollte ausschließlich nebenberuflich erfolgen, und es sollte höchstens eine kleine Aufwandsentschädigung dafür geben. Da berufstätige Leute wenig Zeit für kirchliche Aufgaben haben, wird eine Gemeinde in der Regel mehrere Prediger haben. Der Einfluss des einzelnen Predigers wäre gering.
Jesus Christus war ein selbstständiger Zimmermann. Mindestens vier der Apostel waren selbstständige Fischer. Der Apostel Paulus war ein selbstständiger Zeltmacher. Keines dieser Vorbilder verdiente seinen Lebensunterhalt allein durch Predigen und Seelsorge!

Bevor ein Jugendlicher oder Erwachsener als Mitglied einer Kirche aufgenommen werden kann, sollte sein Glaube geprüft werden. Nur wer die Prüfung besteht, kann als Mitglied aufgenommen werden.
Häretiker und grobe Sünder müssen aus der Kirche ausgeschlossen werden. Wenn sie umkehren, können sie wieder aufgenommen werden.
Diese Sanktionen sollten andererseits auch offenere Diskussionen und eine höhere Eigenverantwortlichkeit innerhalb der Kirchen ermöglichen. Abweichende Ansichten sollten nicht gleich im Keim erstickt werden. Nur wenn man sich gar nicht einigen kann, dann trennt man sich eben. Spaltungen unter Christen sind ja nichts Neues.

Der Religionsunterricht hat an staatlichen Schulen nichts zu suchen, weil der Staat in religiösen Fragen neutral sein sollte. Außerdem ist es dem Staat gar nicht möglich, die vorhandene Vielfalt konfessioneller Meinungen durch entsprechende Unterrichtsangebote abzudecken.
Religionsunterricht kann es nur an konfessionellen Schulen oder im Rahmen einer außerschulischen kirchlichen Veranstaltung geben. Die Teilnahme am Religionsunterricht darf zu keinerlei Vor- oder Nachteilen führen, insbesondere nicht zur Freistellung von einem anderen Unterrichtsfach (z. B. Ethik).
Der Staat kann keinen Menschen zur Teilnahme am Religionsunterricht verpflichten, weil der Staat sich kein Urteil über die Vor- und Nachteile eines solches Unterrichts erlauben sollte.

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